Sonntag, 23. September 2012

Berliner S-Bahn - Tisch

Am 7. Februar 2012 verkündete der Senat, dass er beabsichtige, das Volksbegehren „Rettet unsere S-Bahn“ juristisch überprüfen zu lassen. 

Der Senat, hieß es, habe Zweifel an der Zulässigkeit des Volksbegehrens und werde deshalb nach §17 Absatz 6 Abstimmungsgesetz (Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid) den Verfassungsgerichtshof anrufen. 

Dahinter steht der Versuch des Senats, das Volksbegehren mit juristischen Mitteln auszubremsen oder zumindest zu verzögern.
 

Das Volksbegehren hat zum Ziel, ein Gesetz zu erlassen, um das S-Bahn-Chaos zu beenden:
Neue Züge und mehr Personal sollen bereit gestellt, die Verträge offen gelegt und weitere
Verbesserungen erreicht werden. Durch eine gesetzliche Festschreibung dieser Bedingungen würde das Interesse von privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) am Betrieb von S-Bahn-Strecken sinken. 


Die Profite, die private EVU durch Stellenabbau, Lohndumping und geringe Investitionen erzielen, könnten nicht realisiert werden. Doch genau darauf setzt der schwarz-rote Senat: 

Die Teilprivatisierung des S-Bahn-Betriebs soll vorangetrieben werden. Private Unternehmen sollen Strecken betreiben und damit Profite einfahren. Ein Blick auf den Regionalverkehr in Brandenburg genügt, um zu sehen, wohin es führt, wenn private Unternehmen bei einer Ausschreibung des Zugverkehrs den Zuschlag erhalten. In Brandenburg betreibt die private ODEG seit 2009 fünf Linien des Regionalverkehrs. Bei der ODEG verdienen die Beschäftigten im Durchschnitt 30 % weniger als bei der Deutschen Bahn AG.
 

Eine Garantie dafür, dass die Züge der privaten Unternehmen funktionieren, gibt es nicht: Im Februar 2012 fielen beispielsweise bei den neuen ODEG-Zügen der Linie OE33 die Heizungen aus; das Unternehmen ließ mitteilen, diese seien nur bis minus 20 Grad Celsius ausgelegt.

Senat übergeht den Willen von 30.000 BerlinerInnen
Im Juli beginnt die offizielle Ausschreibung des S-Bahn-Betriebs auf dem Ring und Linien im Süd-Osten. Das Volksbegehren S-Bahn stört das reibungslose Ausschreibungs- verfahren und ist dem Senat ein Dorn im Auge. Jede zeitliche Verzögerung oder der Versuch, das Volksbegehren für illegal zu erklären, verschafft dem Senat Spielraum.
Das zeigt: Der Senat will um jeden Preis die Teilprivatisierung durchsetzen und ignoriert dabei den Willen von über 30.000 Berlinerinnen und Berlinern, die das Volksbegehen S-Bahn in der ersten Stufe unterzeichnet haben, und all derer, die ebenfalls gegen eine Teilprivatisierung sind. 


S-Bahn Verträge
Der Senat hält offenbar nichts von direkter Demokratie.
Diese Taktik ist nicht neu. Schon bei den Volksbegehren Wasser, Kita und Wahlrecht gab es Versuche, die Initiatoren durch eine juristische Überprüfung der Volksbegehren auszubremsen.
 

Der Senat hatte damit keinen Erfolg; alle drei Volksbegehrensinitiativen wurden jedoch erheblich in ihrer Arbeit behindert und die Begehren verzögert ...
(Die gesamte Stellungnahme des KoKreises kann als *.pdf hier abgerufen werden)



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