Freitag, 26. Oktober 2012

Good Governance & Transparency

Dort wo Kontrollmechanismen, die Transparenz staatlichen Handelns und Rechenschaftspflichten fehlen, wird Korruption besonders begünstigt.

(Bundesministerium für Wirtschaft & Zusammenarbeit - BMZ)
Es geht um Geld - richtig viel Geld. So stellt selbst das BMZ folgende Rahmenbedingungen fest:
"Transparenz und Ordnungsmäßigkeit sind notwendige Voraussetzungen für eine Verwendung von öffentlichen Geldern, die den Prinzipien von Good Governance entspricht." S. 21 "Zum einen gilt es, die gegenseitige Rechenschaftspflicht von Partnern und Gebern (mutual accountability) zu verbessern. Zum anderen gilt es, die umfassende Beteiligung der Bevölkerung an politischen Prozessen sowie die Legitimation des Regierungshandelns zu befördern (democratic accountability) und nicht zuletzt die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Regierung gegenüber den eigenen Bürgerinnen und Bürgern (domestic accountability) zu stärken." S. 31 [...] verbessert die Kontrolle staatlicher Machtausübung (checks and balances) und ermöglicht die wirksame Bekämpfung von Korruption, staatlicher Willkür und Machtmissbrauch." S. 10

Aus dem Strategiepapier: "Die Förderung konstruktiver Staat-Gesellschaft-Beziehungen (Legitimität, Transparenz, Rechenschaft)"

Dies klingt leider so, als sei Transparenz eine Folge aus Bürgerbeteiligung und Partizipation - was nur bedingt stimmt. Vielmehr ist Transparenz eine notwendige Grundlage, um sich überhaupt beteiligen - geschweigedenn kooperieren zu können.



Good Governance

UNESCAP
[...] Weitere zentrale Elemente von Good Governance sind die Leistungs­fähig­keit eines Staates und die Transparenz seines Handelns. Hierbei geht es ins­be­son­dere um eine bürger­orien­tierte Ver­wal­tung sowie die Korrup­tions­freiheit staatlicher Insti­tu­tionen.

(Aus: "Wie "misst" man Good Governance?" - BMZ)

"Der Begriff „Gute Regierungsführung“ bzw. „good Governance“ war bei seiner Aufstellung durch Institutionen von Geberländern rechtlich eine einseitige und daher unverbindliche „politische Konditionalisierung bzw. Konditionalität“. Bei der Aufnahme dieser Konditionalität in einzelne, konkrete Verträge mit bestimmten Empfängerländern von Entwicklungshilfe wurde aus „Guter Regierungsführung“ eine bilateral verpflichtende Vertrags-Klausel bzw. -Kondition. 

Durch die inzwischen erfolgte Verankerung in zahllosen völkerrechtlichen bilateralen und multilateralen Verträgen (z. B. das oben zitierte AKP-EG-Partnerschaftsabkommen mit 92 verschiedenen Staaten) hat der Grundsatz den Rechtscharakter eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes des Völkerrechts-Gewohnheitsrechts erhalten. Schon seit 1996 kann sich der Grundsatz auf ein Mandat der UN-Vollversammlung stützen (Resolution 50/225), das ausdrücklich u.a. die Stärkung der Regierungskapazitäten für die Politiken und für die Restrukturierung der öffentlichen Verwaltung nennt. 

Soweit die genannten bilateralen und multilateralen Entwicklungshilfe-Abkommen durch die Parlamente der vertragsschließenden Geber- und Empfängerländer ratifiziert worden sind, sind diese Abkommen und damit der Rechtsgrundsatz von „Good Governance“ auch zum bindenden Rechtsgrundsatz des internen nationalen Rechts der ratifizierenden Staaten geworden. 

Ob der einzelne Staatsbürger oder eine zivilgesellschaftliche Gruppe bzw. Organisation des ratifizierenden Staates von seinem Staat auf einem konkreten Politikfeld, die Erfüllung von „Good Governance“ im Sinne eines Bürger- oder Menschenrechts einfordern kann (Drittwirkung), ist noch ungeklärt."
(Wikipedia)






Winthrop Rockefeller Institute's Conference on Political Reform

Making Politics Transparent: How "Citizen Organizations" are Using the Web to Track What Citizens Need to Know about Politics and Why It's Important

Discussion with Ellen Miller, executive director, The Sunlight Foundation; Bill Buzenberg, executive director, The Center for Public Integrity; and Jenny Beth Martin, CEO, Tea Party Patriots.

Moderated by Nick Penniman, president, United Republic

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