Mittwoch, 7. November 2012

Verwaltungstransparenz

Die Verwaltungstransparenz lässt sich grob in vier Stufen einteilen, die dienlich sein könnten, um grundlegende Stufen für die verschiedenen Bereiche zu definieren, wo Transparenz angebracht ist.

Gerd Altmann / pixelio.de
  1. Stufe: Verwaltung stellt ausgewählte, allgemeine Information zur Verfügung
     
  2. Stufe: Verwaltung gewährleistet Einblicke in Verwaltungsvorgänge, soweit sie den jeweiligen Bürger persönlich betreffen
     
  3. Stufe: Verwaltung steht mit all ihren Vorgängen für alle Einblicke offen, eine persönliche Betroffenheit muss bei der Anfrage nicht nachgewiesen werden (siehe Öffentlichkeitsprinzip)

  4. Stufe: Verwaltung unterstützt den jeweiligen Bürger aktiv bei seinem Bedürfnis nach Verwaltungstransparenz und vermittelt ihm hierfür ggf. die erforderlichen Hintergrundinformationen und Fähigkeiten des Verstehens.



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