Donnerstag, 13. Dezember 2012

Wahlverfahren Teil 0: Übersicht


Jedes Wahlverfahren bei der Piratenpartei ist im Prinzip eine Urwahl - prinzipiell kann jeweils die gesamte Basis abstimmen. Daher lohnt sich ein Blick auf die Zugangsvoraussetzungen / Barrieren (Access).


Obwohl man jetzt denken könnte, dass hier die einzelnen Wahlverfahren GEGENEINANDER abgewogen werden - eigentlich geht es darum, dass sich die verschiedenen Wahlverfahren wechselseitig ergänzen. Vor allem Änderungswünsche müssen erst noch die Hürde parteiinterner Abstimmungen bewältigen - ausser beim "Piratenbegehren", denn das steht bereits jetzt in der Bundessatzung. 

Man müsste es nur noch umsetzen (nicht als umfangreiche und kostspielige Briefwahl als solche, sondern eine einfache top-down Information "Hallo Leute, schickt mal Eure schriftliche Stellungnahme zu dieser Liste an Anträgen". Ohne eine solche "Informierung" wird es nie zur notwendigen 2/3 Mehrheit bei einer solchen schriftlichen Wahl kommen!)!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen