Freitag, 7. Dezember 2012

Wahlverfahren Teil A: Ausschluss-Kriterien

Die Ausschlusskriterien der Wahlverfahren im Einzelnen:
  • Vorbereitung von 800+ Anträgen:
  • Lizenz: CC-BY-SA 3.0 Daniel Neumann (@The_DanielSan)
    • In LQFB können 800+ Anträge natürlich ideal entwickelt und abgestimmt werden. Im Falle von Delegationen muss man dazu nichtmal wirklich mitwirken. Will man allerdings selbst abstimmen, zwingt dies zu einer permanenten Teilnahme und Einarbeitung in die Themen mit einem aktuell nicht näher zu beziffernden Zeitaufwand, der allerdings nicht jedem in ausreichendem Mass zur Verfügung steht.

    • Beim "Piratenbegehren" ist die Ein- & Vorbereitung nur im Vorfeld oder im Rahmen begleitender Events möglich und nötig.

    • Ausschlusskriterium "Vorbereitung": Prinzipiell zeigt sich für Parteitage, dass eine saubere Ein- & Abarbeitung vor Ort nur dann möglich ist, wenn die potenziell abzustimmenden Anträge (die Tagesordnung!) bereits im Vorfeld feststehen.
      Sind es wirklich potentiell 800+ Anträge, die bei einem Parteitag dran kommen können, sollten Lösungen für diejenigen gefunden werden, die (situativ) offline sind - dann besteht eine Abhängigkeit von funktionierender Technik bzw. privatem Laptop oder Offline-Einblick in die Anträge.
      Davon auszugehen, dass sich alle Anwesenden im Vorfeld adäquat in alle 800+ Anträge einarbeiten konnten, ist surreal. Von einer wirklichen Besprechung / Diskurs vor Ort zu sprechen ist grenzwertig.
      Die eigentliche Vorbereitung und Einarbeitung muss im Vorfeld stattfinden (was allerdings auch bei allen anderen Wahlformen der Fall ist).

  • Zeitaufwand (für Teilnehmer):
    • Ausschlusskriterium "Zeit":  
      • Der Zeitaufwand, der bei LQFB notwendig ist, um ohne Delegationen alle Wahlen selbst mitzugestalten, ist nicht für jeden Menschen adäquat zu leisten - schliesslich muss man sich, nimmt man die Abstimmung ernst, in viele Themen erst einarbeiten.
      • Ein Parteitag, bei dem Abwesende ihre Stimme aus Zeit- oder sonstigen Gründen nicht deligieren können, schliesst diese Personen aus.

  • Fahrtkosten / Unterkunft: 
    • Bei LQFB und schriftlicher Wahl fallen natürlich keine Fahrtkosten an. Ebenso fallen bei denjenigen, die ihre Stimme Deligieren, natürlich keine Fahrtkosten an.
    • Ausschlusskriterium "Fahrtkosten": Soweit man seine Stimme bei Abwesenheit von einem Parteitag nicht deligieren kann, können Fahrtkosten ein Ausschlusskriterium sein.

  • Ort:  
    • Bei LQFB und dem Postweg spielt der Ort natürlich eine untergeordnete Rolle.
    • Ausschlusskriterium "Ort": Können Abwesende (aus welchem Grund auch immer) von einem Parteitag ihre Stimme nicht deligieren, sind diese ausgeschlossen.

  • Finanziell (für Teilnehmer): 
    • Wie bei den Fahrtkosten ist davon auszugehen, dass Deligierte selbst oder indirekt den Kostenaufwand für Fahrt, Verpflegung, Unterbringung leisten können - und der Ort (sofern innerhalb von Deutschland) für jeden Deligierten erreichbar ist.
    • Ausschlusskriterium "Finanzen": siehe "Fahrt / Unterkunft", "Ort" sowie "Kosten" 

  • Kosten (für die Ausrichtung): 
    • Was kostet wirkliche Basisdemokratie? Können die Kosten für die Partei ein wirkliches Argument sein, um die notwendigen Werkzeuge für Basisdemokratie zu optimieren?
    • Die Kosten der Wahlverfahren werden umgelegt und in Form des Mitgliedsbeitrages gezahlt. Erst wenn dieser trotz Sozialrabatte eine Höhe erreichen würde, die für Einzelpersonen ein Ausschlusskriterium darstellen würde, wäre der Zugang begrenzt. Dies ist nicht der Fall und wahrscheinlich nicht zu erwarten. Dennoch dürfte ein Anstieg der Mitgliedsgebühren unvermeidlich sein, wenn der tatsächliche finanzielle Aufwand für möglichst optimale Basisdemokratie durchkalkuliert wird. 
    • Wenn mir jemand die genauen ungefähren Kosten / Aufwände für Parteitage, Einladungsschreiben aller Mitglieder, LQFB-Betrieb (bitte inkl. ehrenamtlichen Arbeitskräften) nennen könnte, wäre ich sehr dankbar und übertrage diese.
    • Im Fall der Piratenbegehren gehe ich bis zur endgültigen Klärung davon aus, dass ein Einladungsschreiben genügt und evtl. sogar das Wahlformular online ausgedruckt werden kann (die Kosten also in der Höhe eines Rundschreibens per Post liegen!)!

  • Fachwissen: 
    • Durch "Themenparteitage" könnte dafür gesorgt werden, dass das entsprechende Fachwissen auch ausreichend vor Ort ist - bzw. wäre es legitim zu verlangen, sich entsprechend einzuarbeiten. 
    • Ausschlusskriterium "Fachwissen": Ohne Delegierte wäre man in LQFB gezwungen sich in jedes Thema einzuarbeiten. Das kann nicht verlangt werden und daher schliesst fehlendes Fachwissen Einzelpersonen bei einzelnen Wahlen aus - was sicherlich so manchen nicht davon abhält seine Stimme gefühlt zu vergeben.

  • Technische Hürden: 
    • Bei Parteitagen und Piratenbegehren liegen praktisch keine "Technischen Hürden" vor.
    • Ausschlusskriterium "Technik":
      • Natürlich sind die Ausschlusskriterien bei LQFB äusserst gering, wenn man mal die Bearbeitungszeit bzw. klare Ansprechpartner für Zugänge aussen vor lässt. Dennoch sind diese vorhanden, weshalb die Workshops für alle Tools der Piraten von besonderer Bedeutung sind. Aber auch die sonstigen Ablehnungsgründe für LQFB habe ich (auch der Einfachheit halber) unter den "Technischen Hürden" abgelegt, denn in der Regel handelt es sich um die Ablahnung einzelner technischer Elemente und Folgen von LQFB, die Mitglieder der Piratenpartei von einer Nutzung abhalten.

  • Kommunikation: 
    • Der Fokus sollte primär auf der Kommunikation im Vorfeld vor den eigentlichen Wahlergebnissen liegen.
    • Ausschlusskriterium "Kommunikation":
      • Nur auf Parteitagen ist die Zeit der Aussprache / des Diskurses begrenzt und kann auch durch Schliessung der Redeliste zum Ausschluss von Kommunikation führen.
      • Auch die Art und Weise der Kommunikation (auf Parteitagen "Podiumsgespräche" statt z.B. "Netzwerkgespräche") formen die Kommunikation und die Ergebnisse mit. Diese müsste allerdings speziell untersucht werden, inwiefern die Art der Kommunikation evtl. einzelne Charaktere davon abhält in die Kommunikation einzusteigen. Ob dies Ausschlusskriterium wirklich vernachlässigbar ist, wage ich zu bezweifeln ...

  • Crossmedialer Diskurs im Vorfeld:
    • Nur zur Erinnerung: Der crossmediale Diskurs IM VORFELD ist bei jedem Wahlverfahren möglich!!
    • Bei Briefwahl ist dieser Diskurs geradezu notwendig! 

  • Diskurs zur Abstimmung selbst (zum Zeitpunkt der Abstimmung): 
    • Ausschlusskriterium "Diskurs zum Abstimmungszeitpunkt":
      • Wer nicht vor Ort sein kann (aus welchem Grund auch immer), ist vom Diskurs ausgeschlossen. Natürlich kann der Event optional online mitverfolgt werden - aber eine wirkliche (online-) Kommunikation / Interaktion / Partizipation ist aktuell (!) nicht möglich!
      • Bei Briefwahl ist ein Diskurs zum Zeitpunkt der Abstimmung nur optional möglich, wenn entsprechende (lokale) Events veranstaltet werden, in deren Abschluss die Briefwahl eingesandt wird.

  • Persönlich / "haptisch" vor Ort: 
    • Ausschlusskriterium der "persönlichen Anwesenheit vor Ort":
      • Bei LQFB und Briefwahl ist keine persönliche Anwesenheit imanent vorgesehen - aber nicht grundsätzlich auszuschliessen. Optional ist möglich, vorstellbar und zu empfehlen, entsprechende Events auszurichten, wo dieser Vorteil vor Ort lokal (oder gar privat) genossen werden kann.
      • Abwesende und Deligierende sind natur aus nicht vor Ort und diesbzgl. ausgeschlossen.

  • Volle Basis: 
    • Jede Wahl bei den Piraten ist potentiell eine Urwahl, denn stets sind alle Mitglieder eingeladen und wahlberechtigt. Die Frage ist nur, welche Ausschlusskriterien eine Teilnahme verhindern.
    • Ausschluss von Teilen der Basis:
      • Nur Parteitage schliessen faktisch Teile der Basis aus - aber auch bei LQFB sind Teile durch die teils fehlende Akzeptanz ausgeschlossen. 

  • Geheime Wahl:

Legende: 

In GRÜN sind die Elemente, die FREI VON BARRIEREN sind - ROT kennzeichnen STARK EINGESCHRÄNKTE Bereiche.

Zunächst vergleiche ich nur LQFB in einer Version mit bzw. ohne Möglichkeit zu deligieren. Hinzu kommt an dieser Stelle das schriftliche Begehren, also das Piraten-Begehren (vergleichbar mit Volks- & Bürgerbegehren), das bereits in der Satzung der Piratenpartei ermöglicht wird.

Den gesamten Kontext um Klarnamen, Gesinnungs-Datenbank, etc. lasse ich zunächst aus, weil sich diese nicht um "Barrieren" als solche drehen. Bei etwas Zeit und Analyse werde ich mich dem Thema extra mal stellen.

Worauf ich allerdings eingegangen bin, ist die Frage nach geheimer Wahl, denn diese kann sehr wohl als eine Art Zugangs-Voraussetzung betrachtet werden. Geheim ist bei LQFB nach Pavel Mayer prinzipiell möglich - allerdings zu Lasten der Nachvolliehbarkeit und somit Sicherheit. 

Parteitage: Ich habe die Parteitage aufgeteilt in reine Delegierten-Parteitage (wie diese üblicher Weise bei den anderen Parteien vorkommen - also keine Urwahlen) und Piraten-Parteitage (also als Urwahlen) - wobei ich eine aktuell nicht existente Variante an Piratenparteitagen hinzugefügt habe, wo auch Abwesende ihre Stimme deligieren können.


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